In der Regel ja.
Bevor Sie ein Plaud-Gerät, eine Software, ein Programm oder eine App zum Aufnehmen verwenden, liegt es in Ihrer Verantwortung, alle Beteiligten zu informieren und jede gesetzlich erforderliche Einwilligung einzuholen. Die Anforderungen an Aufnahmen und Datenschutz unterscheiden sich je nach Land, Bundesland und Situation.
Es kann jedoch Ausnahmen geben. In manchen Rechtsordnungen verlangt das Gesetz keine Einwilligung aller Beteiligten für eine Aufnahme. Zudem können selbst dort, wo grundsätzlich die Einwilligung aller Beteiligten erforderlich ist, bestimmte Ausnahmen gelten. In Kalifornien ist beispielsweise keine Einwilligung erforderlich, wenn das Gespräch an einem öffentlichen Ort stattfindet, an dem die Beteiligten billigerweise damit rechnen müssen, gehört oder aufgenommen zu werden.
Holen Sie sich im Zweifel Rechtsberatung ein.
Das sollten Sie tun
- Klären Sie den Aufenthaltsort aller Beteiligten und prüfen Sie die jeweils geltenden Aufnahme- und Datenschutzbestimmungen.
- Informieren Sie alle Beteiligten eindeutig darüber, dass das Gespräch oder Meeting aufgezeichnet wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Befindet sich ein Beteiligter in einer Rechtsordnung, die die Einwilligung aller Beteiligten verlangt, holen Sie vor der Aufnahme die Einwilligung aller Beteiligten ein.
- Dokumentieren Sie die Einwilligung bei Bedarf ordnungsgemäß – zum Beispiel durch eine schriftliche Bestätigung zu Beginn des Meetings.
Haftungsausschluss
Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung an einen qualifizierten Rechtsanwalt.